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Fahrtkosten der Großeltern als Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen
Zu den Kinderbetreuungskosten zählen die Aufwendungen zur Betreuung eurer Kinder. Steuerlich absetzbar ist aber nur die sogenannte behütende oder beaufsichtigende Kinderbetreuung. Das bedeutet, dass die bei der Betreuung durch Oma und Opa entstandenen Fahrtkosten unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzbar sein können.
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