
Landgericht erklärt Hausdurchsuchung wegen des Vorwurfs der Vermummung für rechtswidrig
Wir hatten über den Fall berichtet: Am 12. Mai fand in Freiburg eine Hausdurchsuchung statt. Der einzige Vorwurf: Vermummung bei Protesten gegen eine AfD-Veranstaltung im Februar 2025. Neben der Frage der Verhältnismäßigkeit ist an dem Fall auch pikant, dass es sich bei der Betroffenen offensichtlich nicht um die gesuchte Person handelte. Der bekannte Freiburger Staatsschutzbeamte K, der auch in die rechtswidrigen Durchsuchungen bei Radio Dreyeckland involviert war, wollte sogar eine Öffentlichkeitsfahndung.
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