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Zweierlei Maß hinter Gittern - FLINTA-Person in der Sicherungsverwahrung muss ihre Rechte erkämpfen!

Bundesweit leben nur zwei oder drei FLINTA*-Personen in Sicherungsverwahrung, einer Haftform die 1933 von den Nationalsozialisten eingeführt wurde. Eine von ihnen sitzt im baden-württembergischen Schwäbisch-Gmünd. Obwohl für Sicherungsverwahrte besondere gesetzliche Rechte gelten, muss sie sich viele jener Verbesserungen, die für männliche Sicherungsverwahrte selbstverständlich sind, erst mühsam erkämpfen. Ein Kommentar von RDL-Kollege Thomas, zur strukturellen Benachteiligung von FLINTA*-Personen im Justizvollzug.

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