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"Die Forderung nach einem AfD Verbot ist das Gemeinnützigste, was man gerade tun kann"

Das Berliner Finanzamt stellt die steuerrechtliche Gemeinnützigkeit der "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschist*innen (VVN-BdA)" infrage. Die VVN müssen die Steuererklärungen für die Jahre 2023 bis 2025 vorzeitig abgeben. Als Grund wird eine möglicherweise „unzulässige politische Betätigung“ angegeben. Es geht wohl um die Kampagne „AfD-Verbot jetzt!« Die VVN-BdA steht im Impressum der Kampagnenseite und führt die Konten.

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